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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

    Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

    Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Responsible authority

    das Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Bundesverwaltungsamt

    Details

    Voraussetzungen

    Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

    Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

    Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Registrierschein

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallbezogen

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

    Rechtsgrundlage

    Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

    • § 4 Spätaussiedler
    • § 5 Ausschluss
    • § 7 Grundsatz
    • § 15 Bescheinigungen

    Freigabevermerk

    10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

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