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Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

    Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

    Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

    Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

    Responsible authority

    die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

    Hauptamt [Gemeinde Sexau]

    Details

    Voraussetzungen

    Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

    • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitwirken),
    • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
    • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
    • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

    Manche Gemeinden haben spezifische Anforderungen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Feuerwehr vor Ort nach den Voraussetzungen für eine Aufnahme. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche Unterlagen.

    Verfahrensablauf

    Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

    Die Anschrift erfahren Sie

    • auf den Internetseiten
      • Ihrer Gemeinde und
      • Ihrer Feuerwehr oder
    • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

    Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
    Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
    Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

    Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    Feuerwehrgesetz (FwG):

    • § 7 Angehörige der Gemeindefeuerwehr
    • § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr

    Freigabevermerk

    17.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

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