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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Procedure descriptions
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Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

    Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht für Heizölverbraucheranlagen und Jauche-Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie erleichtern aber mit einer Anzeige zu einem Betreiberwechsel bei solchen Anlagen der zuständigen Behörde die Kommunikation

    Forms/Online Services

    • Betreiberwechsel anzeigen

    Responsible authority

    Die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind als höhere Wasserbehörden zuständig, wenn sich die Anzeige auf ein Betriebsgelände bezieht, auf welchem mindestens eine Anlage vorhanden oder geplant ist,

    • die der Industrieemissions-Richtlinie der EU unterfällt (Anlage im Anhang 1 Spalte d der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die mit dem Buchstaben E gekennzeichnet ist),
    • die einen Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetrieb) darstellt oder
    • die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz genehmigungsbedürftig ist.

    In allen anderen Fällen sind:

    in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung,

    in einem Landkreis: das Landratsamt,

    als untere Wasserbehörde zuständig.

    51 Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz [Landratsamt Emmendingen]
    Abteilung 5, Umwelt [Regierungspräsidium Freiburg]

    Details

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

    Fristen

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

    Erforderliche Unterlagen

    Ausgefülltes Anzeigeformular

    Kosten

    Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen.

    Hinweise

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Behörde. Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter abfragen. Hochwassergefahrenkarten können Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ einsehen.

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1 2

    Freigabevermerk

    06.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

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