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Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

    Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

    Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

    Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

    • Sicherheitskontrollen
    • der Abfertigung
    • dem Transport
    • der Kontrolle von Luftfracht

    Zum Sicherheitsbereich zählen:

    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
    • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
    • Bereiche zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen

    Die Regelung betrifft somit auch:

    • Pilotinnen und Piloten,
    • Flugschülerinnen und Flugschüler,
    • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
    • Schülerpraktikantinnen und -praktikanten,
    • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
    • Händler und Gewerbetreibende sowie
    • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Onlinedienst Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 46.2, Sachgebiet 3 (ZÜP)

    Industriestraße 5

    70565 Stuttgart

    Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit [Regierungspräsidium Stuttgart]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Sie müssen diverse Schulungen absolviert haben.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:

    • In der Regel beantragen Sie zusammen mit der Zugangsberechtigung Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung. Es sei denn, Sie haben bereits eine gleichwertige Überprüfung durchlaufen.

    Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:

    • Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, der Ausweisstelle am Flughafen oder Sie laden das Formular aus dem Internet herunter (Antrag für einen Flughafenausweis, Antrag für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung).
    • In den meisten Fällen sind beide Anträge in einem Formular verknüpft.
    • Füllen Sie die Formularseiten aus und holen Sie die Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers ein. Sie können den Antrag daraufhin selbst beim Flughafenbetreiber einreichen oder ihn von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber einreichen lassen.
    • Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
    • Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag für die Zugangsberechtigung und gegebenenfalls Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
    • Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls über das Ergebnis informiert, erhalten jedoch keine detaillierte Begründung.
    • Ist das Ergebnis positiv und sieht der Flughafenbetreiber ebenfalls keine Hinderungsgründe, stellt er Ihnen einen Flughafenausweis, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, aus.
    • Bei Abholung des Flughafenausweises beim Flughafenbetreiber ist das persönliche Erscheinen notwendig.
    • Beachten Sie, dass der Flughafenausweis zeitlich befristet ist und nur für bestimmte Bereiche im Sicherheitsbereich des Flughafens gilt.
    • Beachten Sie außerdem, dass Ihnen der Flughafenbetreiber Ihre Zugangsberechtigung später auch wieder entziehen kann, sofern dafür Gründe auftreten, die zum Beispiel Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung betreffen.


    Digital : Für Baden-Württemberg ist es seit Februar 2025 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:

    • Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Baden-Württemberg.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
    • Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
    • Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
    • Die zuständige Luftsicherheitsbehörde leitet die für den Flughafen relevanten Daten an diesen digital weiter und holt eine Bestätigung ein, dass ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat

    Vor Arbeitsantritt im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, teilweise ist aber auch je nach Flughafen eine längere oder kürzere Frist möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Allgemein:

    • beidseitige Kopie des Personalausweises oder
    • Kopie des Reisepasses (Vorlage einer aktuelle Meldebescheinigung nötig)
    • Schulungsnachweise
    • Bescheid über die bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls bereits vorhanden)
    • Beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Informationsblätter Ihrer Luftsicherheitsbehörde oder fragen Sie dort nach.

    Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Tage bis sechs Wochen.

    Die Bearbeitungsdauer gilt je nach Einzelfall und im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung je nach Erkenntnisstand zu den einzelnen Personen.

    Hinweise

    Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.

    Vertiefende Informationen

    Bitte wenden Sie sich an die Ausweisstelle des Flughafens.

    Rechtsgrundlage

    Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG):

    • § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
    • § 10 Zugangsberechtigungen

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

    Freigabevermerk

    13.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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