• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Lärmaktionsplan
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Reisepass - Wohnortänderung beantragen

    Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

    Zuständige Stelle

    Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

    • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
    • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

    Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

    Gemeinde Sexau

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Reisepass.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).

    Bei Wegzug ins Ausland:

    • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:

    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung

    • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.

    oder

    Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

    • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Hinweise

    Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Rechtsgrundlage

    Passgesetz (Passgesetz – PassG)

    • § 4 Absatz 1 Nummer 9 Passmuster; Verordnungsermächtigung
    • § 15 Nummer 1 Pflichten des Inhabers
    • § 19 Zuständigkeit

    Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

    • § 1 Absatz 2-3Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
    • § 15 Absatz 4 Nummer 3 Gebühren
    • Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
    • Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
    • Anlage 11 Vorbemerkung Nummer 6 Tabellen 3 und 4

    Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

    • Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Wohnort
    • Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass
    • Nummer 6.2.2.5
    • Nummer 21.2.8

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes

    • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

    Freigabevermerk

    25.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

    Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Barrierefreiheit

    Copyright © 2025. All Rights Reserved.