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Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

    Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
    • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
    • die berufliche Fortbildung zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Hinweis: Falls Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Onlineantrag und Formulare

    • Meldebogen der Bezirksärztekammer Nordbaden
    • Meldebogen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
    • Meldebogen der Bezirksärztekammer Südbaden
    • Meldebogen der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

    Zuständige Stelle

    die Landesärztekammer Baden-Württemberg

    Bezirksärztekammer Südbaden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

    • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
    • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
    • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Bezirksärztekammer melden. Hierfür können SIe den Online-Meldebogen auf der Internetseite der Landesärztekammer nutzen.

    Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer/zuständige Bezirksärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

    Fristen

    innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
    • Approbation oder Berufserlaubnis
    • Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
    • Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
    • Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.

    Kosten

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
      • Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag sind Ihre Einkünfte.
      • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Beitragsfaktor. Der Beitragsfaktor beträgt für das Jahr 2025 0,57 von Hundert und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt EUR 50,00.
      • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 250,00.

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

    • § 2 Kammermitglieder,
    • § 3 Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates

    Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

    Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

    Satzung zur Festsetzung des Beitragsfaktors

    Freigabevermerk

    05.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

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