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Förderprogramme & Zuschüsse für Gewerbebetriebe

In der Übersicht

Das "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)" ist ein zentrales Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das strukturelle Verbesserungen in ländlich geprägten Gemeinden und Dörfern unterstützt. Das Programm zielt darauf ab, die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Förderschwerpunkte wie Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen zu verbessern. Es fördert sowohl kommunale als auch private und gewerbliche Projekte mit Zuschüssen und konzentriert sich auf die Stärkung der Ortskerne, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Erhalt der Infrastruktur. 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem ELR verfolgt die Landesregierung das Ziel, in Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln. Da die strukturelle Ausgangssituation der einzelnen Gemeinden und die sich daraus ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich sind, gibt es keinen abschließenden Katalog der zuwendungsfähigen Maßnahmen. 

Förderschwerpunkt Arbeiten

Hierbei geht es um die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebranchen und der Errichtung von Gewerbehöfen einschließlich Grunderwerb und der vorbereitenden Maßnahmen.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. Im Rahmen des ELR Jahresprogramms sollen insbesondere solche Vorhaben in eine Förderung einbezogen werden, die in ihrer Kombination zu einer Strukturverbesserung des jeweiligen Ortes in seiner Gesamtheit führen und damit Impulse für eine nachhaltige positive Entwicklung im ländlichen Raum geben. Die Form und Höhe der Zuwendung sind entsprechend der einzelnen Schwerpunkte sehr unterschiedlich.

Förderschwerpunkt Wohnen

Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse. Bei dem Förderschwerpunkt "Wohnen" sind auch Einkommensgrenzen zu berücksichtigen. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen über die jeweilige Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Hinweise zur Antragstellung

Ansprechpartner

Die ausgefüllten Anträge sind über die Gemeinde einzureichen und werden dann an das Landratsamt Emmendingen weitergeleitet. Die Anträge müssen bis zu bestimmten Stichtagen dem Landratsamt vorliegen. Diesbezüglich besuchen Sie bitte die Seite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs. Dort finden Sie unter "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum --> Information und Vordrucke für die Antragsstellung --> Informationen und Antragsvordrucke" das Dokument ELR-Ausschreibung mit den für Sie wichtigen Informationen und Stichtagen.

Regierungspräsidien Baden-Württemberg