Förderprogramm leerstehender Wohnraum
In der Übersicht
Bei Fragen zu den verschiedenen Prämien, wenden Sie sich gerne direkt an:
Bürgermeister Hendrik Mench
Telefonnummer: 07641 9268-10
E-Mail schreiben
Ausführliche Hinweise zu den Förderprogrammen finden Sie auch unter folgendem Link:
Flächenbonusprämie - Wohnflächenbonus
Flächenbonusprämie - Wohnflächenbonus
Maßnahme:
- Wohnungwechsel mit einer Wohnflächenreduktion von mind. 15 m²
Förderhöhe:
- 3.000 € Grundprämie + 100 €/m² über 15 m² hinaus, max. 7.500 € pro Fall
Ausschluss:
- Die Prämie wird nur einmalig je erfolgreich initiiertem Wohnungswechsel gewährt. Eine mehrfache Prämierung bezogen auf einen Mehrpersonenhaushalt oder eine Wohngemeinschaft ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen:
Die Gewährung der Prämie „Wohnflächenbonus BW“ setzt voraus, dass
- der Wohnungswechsel durch eine kommunale Aktivität bspw. im Bereich der Beratung und Vermittlung zustande kommt,
- der Wohnungswechsel eines Privathaushaltes innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt,
- der Wohnungswechsel eine Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 m² nach sich zieht,
- der im Mietvertrag geregelte Mietbeginn der freiwerdenden Mietwohnung älter als sechs Monate ist,
- der zukünftige Mietvertrag unbefristet oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristet ist,
- der Wohnungswechsel nachweislich (Bundesmelderecht) erfolgt ist.
Antragsstellung:
- Der Antrag auf die kommunale Förderprämie ist durch die Vermieter*innen bei der Gemeinde Sexau zu stellen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Das Erstgespräch („kommunale Aktivität“) wird beim Bürgermeister, Herr Mench geführt.
Benötigte Unterlagen:
- Darstellung der kommunalen Aktivität, die zum Wohnungswechsel geführt hat;
- Angaben zur alten Mietwohnung mit Wohnungsadresse, Wohnfläche, Nettomonatskaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder;
- Angaben zur neuen Mietwohnung mit Wohnungsadresse, Wohnfläche, Nettomonatskaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder; Mietbeginn und Mietende des alten Mietvertrags;
- Mietbeginn des neuen Mietvertrags und eventuell Mietdauer bei befristeten Mietverträgen.
Ende der Förderung:
- 31.12.2026
Beratungsprämie - Prämie für die Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum
Beratungsprämie - Prämie für die Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum
Maßnahme:
- Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit
Förderhöhe:
- 400,00 Euro je durchgeführter Beratung, einmalig je Gebäude
Ausschluss:
- Bei bereits laufendem Baugenehmigungsverfahren
- Noch nicht fertiggestellte Gebäude
Voraussetzungen:
- Beratung vor der Antragstellung
- Dokumentation im bereitgestellten Beratungsprotokoll
- Beratung durch einen Architekten
- Kommune hat bei der Beratung mitgewirkt
Antragsstellung:
- Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsprotokoll
Ende der Förderung:
- 31.12.2026
Wiedermermietungsprämie - Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum
Wiedermermietungsprämie - Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum
Maßnahme:
- Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum
Förderhöhe:
- Zwei Nettokaltmieten, max. 2.000,00 Euro je vermieteter Wohnung
Voraussetzungen:
- Leerstand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens 6 Monate (Nachzuweisen durch z. B. alte Mietverträge, sowie einer schriftlichen Bestätigung der Richtigkeit der Angaben)
- Vor Wiedervermietung muss eine kommunale Beratung erfolgen
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein unbefristeter oder ein auf mindestens ein Jahr befristeter Mietvertrag unterschrieben vorliegen
Antragsstellung:
- Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses
Benötigte Unterlagen:
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsadresse, der Nettomonatskaltmiete, Mietbeginn, vertraglich vereinbarte Mietdauer und Vertragsdatum inkl. Unterschriften
