Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Logo Gemeinde SexauÖffentliche BekanntmachungenKontakt

Förderprogramm leerstehender Wohnraum

In der Übersicht

Bei Fragen zu den verschiedenen Prämien, wenden Sie sich gerne direkt an: 

Bürgermeister Hendrik Mench
Telefonnummer: 07641 9268-10
E-Mail schreiben

Ausführliche Hinweise zu den Förderprogrammen finden Sie auch unter folgendem Link: 

Hinweise zu den Förderprogrammen

Flächenbonusprämie - Wohnflächenbonus

Maßnahme:

  • Wohnungwechsel mit einer Wohnflächenreduktion von mind. 15 m²

Förderhöhe:

  • 3.000 € Grundprämie + 100 €/m² über 15 m² hinaus, max. 7.500 € pro Fall

Ausschluss:

  • Die Prämie wird nur einmalig je erfolgreich initiiertem Wohnungswechsel gewährt. Eine mehrfache Prämierung bezogen auf einen Mehrpersonenhaushalt oder eine Wohngemeinschaft ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen:
Die Gewährung der Prämie „Wohnflächenbonus BW“ setzt voraus, dass

  • der Wohnungswechsel durch eine kommunale Aktivität bspw. im Bereich der Beratung und Vermittlung zustande kommt,
  • der Wohnungswechsel eines Privathaushaltes innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt,
  • der Wohnungswechsel eine Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 m² nach sich zieht,
  • der im Mietvertrag geregelte Mietbeginn der freiwerdenden Mietwohnung älter als sechs Monate ist,
  • der zukünftige Mietvertrag unbefristet oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristet ist,
  • der Wohnungswechsel nachweislich (Bundesmelderecht) erfolgt ist.

Antragsstellung:

  • Der Antrag auf die kommunale Förderprämie ist durch die Vermieter*innen bei der Gemeinde Sexau zu stellen, die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  • Das Erstgespräch („kommunale Aktivität“) wird beim Bürgermeister, Herr Mench geführt.

Benötigte Unterlagen:

  • Darstellung der kommunalen Aktivität, die zum Wohnungswechsel geführt hat;
  • Angaben zur alten Mietwohnung mit Wohnungsadresse, Wohnfläche, Nettomonatskaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder;
  • Angaben zur neuen Mietwohnung mit Wohnungsadresse, Wohnfläche, Nettomonatskaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder; Mietbeginn und Mietende des alten Mietvertrags;
  • Mietbeginn des neuen Mietvertrags und eventuell Mietdauer bei befristeten Mietverträgen.

Ende der Förderung:

  • 31.12.2026

Beratungsprämie - Prämie für die Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum

Maßnahme:

  • Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit

Förderhöhe:

  • 400,00 Euro je durchgeführter Beratung, einmalig je Gebäude

Ausschluss:

  • Bei bereits laufendem Baugenehmigungsverfahren
  • Noch nicht fertiggestellte Gebäude

Voraussetzungen:

  • Beratung vor der Antragstellung
  • Dokumentation im bereitgestellten Beratungsprotokoll
  • Beratung durch einen Architekten
  • Kommune hat bei der Beratung mitgewirkt

Antragsstellung:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsprotokoll

Ende der Förderung:

  • 31.12.2026

Wiedermermietungsprämie - Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum

Maßnahme:

  • Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum

Förderhöhe:

  • Zwei Nettokaltmieten, max. 2.000,00 Euro je vermieteter Wohnung

Voraussetzungen:

  • Leerstand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens 6 Monate (Nachzuweisen durch z. B. alte Mietverträge, sowie einer schriftlichen Bestätigung der Richtigkeit der Angaben)
  • Vor Wiedervermietung muss eine kommunale Beratung erfolgen 
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein unbefristeter oder ein auf mindestens ein Jahr befristeter Mietvertrag unterschrieben vorliegen

Antragsstellung:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses

Benötigte Unterlagen:

  • Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsadresse, der Nettomonatskaltmiete, Mietbeginn, vertraglich vereinbarte Mietdauer und Vertragsdatum inkl. Unterschriften