Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Logo Gemeinde SexauÖffentliche BekanntmachungenKontakt

Aktuelles aus dem Rathaus – Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum24.03.2026

der UVP-Vorprüfung der WKA Sexau-Peterswald I

Die Qualitas Energy Projekt GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) „Sexau-Peterswald I“ (Typ Vestas V172 mit 175 m Nabenhöhe (NH), 172 m Rotordurchmesser (RD), 261 m Gesamthöhe (GH) und 7,2 MW Leistung) auf der Gemarkung Sexau.
Gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.2 der dazugehörigen Anlage 1 besteht bei Vorhaben, bei denen 5 ha bis weniger als 10 ha Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart gerodet werden, die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen UVP-Vorprüfung.
Vorliegend werden während der Bauphase und dann auch langfristig während der Betriebsphase für den Standort und die Zuwegung insgesamt rund 5,5 ha Wald in Anspruch genommen. Demnach ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Gem. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 1.6.3 der dazugehörigen Anlage 1 ist ab einer Windfarm von 3 bis 5 Windkraftanlagen eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Im vorliegenden Fall befinden sich im Umkreis von 1,72 km keine weiteren WEA (entspricht dem 10-fachen Rotordurchmesser). In unmittelbarer Nähe wurde jedoch ein Vorbescheid für zwei weitere WEA („WEA Sexau-Peterswald II“) beantragt. Der Vorbescheid für eine der beiden beantragten Anlagen wurde erteilt, für die andere der beiden Anlagen abgelehnt. Die Entscheidung ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Somit wäre nach Ziff. 1.6.3 eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

UVP_Vorprüfung SEPI_Veröffentlichung_signiert PDF-Dokument132,60 KB