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Aktuelles aus dem Rathaus – Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum20.11.2025

Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Schulzmatten“ und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.07.2025 beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Schulzmatten“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung liegt am Nord-Ostrand von Sexau, östlich des Buckweges im Gewann "Schulzmatten" und ist aus dem abgedruckten Lageplan vom 10.07.2025 ersichtlich. Maßgebend für die genaue Abgrenzung ist der Entwurf der  in der Fassung zur Offenlage.

Der Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungentwurf "Schulzmatten" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Schulzmatten“ wird in der Zeit

von Montag, den 25. August bis einschließlich Freitag, den 26. September 2025

öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogenen Informationen werden mit ausgelegt:

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Ausführungen zum Gebietsschutz, der Habitatverfügbarkeit und der artenschutzfachlichen Beurteilung mit Maßnahmen..

Die Planunterlagen bestehen aus

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Rathaus Sexau, Dorfstraße 61, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten (von Montag bis Donnerstag vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch nachmittags von 15.30 bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.  

Stellungnahmen sollen elektronisch als E-Mail an die Gemeinde Sexau übermittelt werden an: gerber@sexau.de

Während der Auslegungsfrist können Stellunganahmen auch schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Sexau, Rathaus, Dorfstraße 61, 79350 Sexau, (Herr Gerber oder Vertreter) von jedermann abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Sexau, den 22.08.2025
gez. Hendrik Mench, Bürgermeister