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Aktuelles

Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung Schuljahr 2026-2027

Erstelldatum26.03.2026

Verbindliche Vormerkung des Bedarfs möglich bis zum 30.04.2026!

Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027

Verbindliche Vormerkung des Bedarfs möglich bis zum 30.04.2026!

Ab den Herbstferien 2026 haben alle Grundschüler der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Planung der Ferienbetreuung im kommenden Schuljahr eine frühzeitige Bedarfsabfrage erforderlich ist.

Alle Erziehungsberechtigten, welche Bedarf an einer Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 haben, werden daher gebeten, ihren Bedarf an Ferienbetreuung verbindlich bis spätestens 30.04.2026 bei der Gemeindeverwaltung Sexau anzumelden.

Später gemeldete Bedarfe können für die Planung nicht mehr berücksichtigt werden und es kann nachträglich kein Rechtsanspruch für das kommende Schuljahr geltend gemacht werden. Auch kurzfristig entstehende Bedarfe innerhalb des Schuljahres können nur bei noch offenen Kapazitäten berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen und die Online-Bedarfsabfrage finden Sie hier im Bereich Ferienbetreuung: 

Infos und Bedarfsmeldung zur Ferienbetreuung