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Aktuelles

Brunnen zur Gartenbewässerung

Erstelldatum03.03.2026

Bitte beachten!

Seit der Änderung des Wassergesetzes bedarf jede Bohrung oder „schlagen“ eines Brunnes einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz.

Die Antragsformulare können auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/formulare/amt-fuer-wasserwirtschaft-und-bodenschutz/ heruntergeladen werden. Außerdem ist eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang der Wasserversorgung beim Bauamt der Gemeinde zu beantragen.