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Aktuelles

Führerscheintausch - Details für den Antrag und den Ablauf

Erstelldatum20.02.2026

In dem folgenden Artikel finden Sie alle Informationen für Ihren Führerscheinumtausch, sowie Details für den Antrag und den Ablauf des Umtauschs.

Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Für den Umtausch wenden Sie sich bitte an unser Meldeamt, Frau Kern oder Frau Fischer, E-Mail schreiben oder Telefon: Telefonnummer: 07641 926819 bzw. an das Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes. Ausnahme: Personen mit Wohnsitz in Emmendingen wenden sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Emmendingen.

Folgende Umtauschfristen gelten:

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr                                                                                                                                          Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt vor dem 01.01.1999) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

vor 1953   19. Januar 2033
1953 bis 1958     19. Juli 2022
1959 bis 1964     19. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später   19. Januar 2025

  

Verordnung über die Zulassung im Straßenverkehr

Führerscheinstelle Landkreis Emmendingen

Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins