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Aktuelles

Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer

Erstelldatum14.08.2026

Polizeiverordnung des Landratsamts Emmendingen

Polizeiverordnung

des Landratsamts Emmendingen über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald.

vollständige Polizeiverordung (bitte anklicken) PDF-Dokument125,49 KB