Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft des Bebauungsplanes „Dorfstraße-Rebbergweg“
Öffentliche Bekanntmachung
Rechtskraft des Bebauungsplanes „Dorfstraße-Rebbergweg“
mit Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO
Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2024 den Bebauungsplan „Dorfstraße-Rebbergweg“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als Satzung beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Für mehr Infos bitte hier klicken (251 KB)
(Erstellt am 26. Juni 2024)