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Verbot des Anzündens von Feuer im oder am Wald außer Kraft

Seit Sonntag, 11. September 2022, ist die aktuelle Polizeiverordnung, mit der sämtliches Feuermachen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand untersagt worden war, außer Kraft. Die Witterung ist waldfreundlicher geworden, teilt das Forstamt zur Begründung mit, die Durchfeuchtung der Vegetation und der ersten Bodenzentimeter seien derzeit gegeben. Sollten sich jedoch in den kommenden Wochen wieder längere Trockenphasen mit Gefahr für den Wald einstellen, bestehe jederzeit die Möglichkeit, dass eine neue Polizeiverordnung erlassen wird. Weiterhin darf im Wald nicht geraucht werden. Dies ist jedes Jahr grundsätzlich in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober verboten.

(Erstellt am 19. September 2022)
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