Update zum 11.01.2021
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, den 11. Januar 2021 in Kraft.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 - konsolidierte Fassung (bitte anklicken) (353 KB)
Wesentliche Maßnahmen/ Änderungen zum 11.01.2021 auf einen Blick (bitte anklicken): (1,5 MB)
· Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen. Erlaubt sind nach der neuen Regelung Treffen von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Daher bleiben in Baden-Württemberg alle weiterführenden Schulen bis Ende Januar geschlossen. Bis dahin findet dort kein Präsenzunterricht, sondern ausschließlich Fernunterricht statt. Nur die Abschlussklassen können von diesem Grundsatz abweichen.
Auch die Kitas bleiben zunächst geschlossen, genauso wie die Grundschulen.