Streu- und Räumpflicht
Nach der Streupflichtsatzung vom 09.11.1989 sind die Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren im § 3 genannten Flächen nach Maßgabe der Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, müssen entsprechende Flächen in einer Breite von einem Meter geräumt werden.
Die Fußpfade (Brettenbachpfad, zwischen Kandel- und Emmendinger Str., Pfad vom Zehnerhaag zum Moosweg und der Pfad oberhalb der Schulsporthalle) werden nicht geräumt.Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte eintritt, ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Um Einhaltung dieser Bestimmungen wird gebeten. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass an 4 Stellen (beim Bauhof, bei den Containern am Bergmattenparkplatz, Mühlebacher Feld und Mühlebächle) Streugut (feiner Kies) in kleinen Mengen abgeholt werden kann. Eine kleine Schaufel ist im Behälter vorhanden.