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Leistungen
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Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben beantragen

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern.

    Sie können

    • Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder oder weiter auszuüben oder
    • Leistungen zur Änderung Ihres Berufs in Anspruch nehmen.

    Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

    Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

    • Kraftfahrzeughilfe: Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/ oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos, zum Beispiel für
      • die Anschaffung eines Autos: bis zu EUR 9.500 oder
      • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos: komplett.
    • die An- und Abreisekosten zu einer Bildungsmaßnahme,
    • eine Arbeitsassistenz, also eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Jobs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für drei Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz,
    • Kosten für Hilfsmittel,
      • die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder
      • die Sie für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz brauchen oder für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt sowie
    • Kosten für technische Arbeitshilfen, zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software.

    Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:

    • Gründungszuschuss: Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
    • Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung. Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen, zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung, wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.

    Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

    • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
    • Beamter, Soldat oder Richter sind – bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
    • bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
    • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
    • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Formularpaket Kraftfahrzeughilfe
    • Formularpaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (HTML)
    • Online-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

    Zuständige Stelle

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie

    • mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte "Wartezeit von 15 Jahren") oder
    • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
    • eine große Witwen-/ Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
    • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
    • unmittelbar zuvor eine medizinische Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung bekommen haben, die allein nicht für den angestrebten Rehabilitationserfolg ausreicht.

    Verfahrensablauf

    Die Leistung zur Teilhabe müssen Sie bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung beantragen:

    • Sie können den Antrag online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung stellen:
      • Ohne Registrierung können Sie den Antrag online ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung senden. Das Unterschriftenblatt müssen Sie noch per Post senden.
      • Mit Personalausweis, Aufenthaltstitel oder elektronischer Signaturkarte können Sie den Antrag direkt online ausfüllen und papierlos abschicken.
    • Alternativ können Sie die notwendigen Antragsformulare auch im Internet herunterladen.
    • Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Versichertenältesten der Rentenversicherung behilflich.
    • Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei den Krankenkassen oder den Versicherungsämtern stellen.
    • Nach Antragstellung erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Wenn Sie den Antrag herunterladen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    • Laden Sie das Formular "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag" (Formular G0100) auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Kreuzen Sie bei Punkt 1 ("Beantragte Leistung") je nach Ihrem Fall Folgendes an:
      • "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)",
      • "Kraftfahrzeughilfe" und/oder
      • "Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind".
    • Füllen Sie auch die Formulare aus, die für die von Ihnen beantragte Leistung wichtig sind. Die nötigen Formulare finden Sie unter Punkt 1 und zwar rechts neben der Leistung.

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur beruflichen Rehabilitation
    • Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Rehabilitation für den Job

    Rechtsgrundlage

    • § 16 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
    • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesarbeitsministerium hat ihn am 24.01.2020 freigegeben.

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