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Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VOL/A) beantragen

    Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich auftragsunabhängig ihre Qualifikation in folgenden Bereichen nachweisen:

    • Gesetzestreue
    • Fachkunde
    • Leistungsfähigkeit
    • Zuverlässigkeit

    Zuständige Stelle

    die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg

    Hauptgeschäftsstelle Lahr [Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Vollständige und gültige Eignungsnachweise

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Präqualifizierung beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Verfahren erhält das Unternehmen ein Zertifikat. Damit ist es in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich registriert. Mit dem Zertifikat beziehungsweise der Zertifikatsnummer kann das Unternehmen seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.

    Erforderliche Unterlagen

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, teilt die Präqualifizierungsstelle mit, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

    Kosten

    Erkundigen Sie sich bei der Präqualifizierungsstelle.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Erkundigen Sie sich bei der Präqualifizierungsstelle.

    Hinweise

    Unternehmen, die sich häufig an VOL-Ausschreibungen beteiligen, können sich in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank aufnehmen lassen.

    Rechtsgrundlage

    • § 97 Absatz 4a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Allgemeine Grundsätze)
    • § 6 Abs. 4 Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) (Teilnehmer am Wettbewerb)
    • § 7 Abs. 4 EG Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) (Nachweis der Eignung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 15.04.2015 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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