• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wegweiser
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Corona Ticker
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
  • City APP
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen

    Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

    Die Landesstelle für Bautechnik:

    • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
    • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
    • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
    • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
    • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
    • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
    • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
    • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

    WICHTIGER HINWEIS:

    Aktuell ist das Hochladen von Unterlagen leider nicht in allen Fällen möglich. Bitte senden Sie ggf. die Unterlagen nachträglich an lfb@rpt.bwl.de mit dem Verweis auf Ihre Online-Anfrage.

    Onlineantrag und Formulare

    • Anfrage stellen

    Zuständige Stelle

    Die Landesstelle für Bautechnik (Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27) für ganz Baden-Württemberg.

    Landesstelle für Bautechnik [Regierungspräsidium Tübingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    1. Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.
    2. Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne usw.

    Kosten

    Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Informationen der Landesstelle für Bautechnik

    Rechtsgrundlage

    • § 16a Abs. 2 und § 20 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
    • §§ 102 und 103 Gebäudeenenergiegesetz (GEG)
    • § 9 Landesgebührengesetz (LGebG)

    Freigabevermerk

    Stand: 22.02.2023

    Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

    Impressum | Datenschutzerklärung

    Copyright © 2023. All Rights Reserved.