• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wegweiser
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Corona Ticker
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
  • City APP
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Insolvenzgeld beantragen

    Liegt ein Insolvenzereignis vor, kann für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis das fehlende Arbeitsentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden. Insolvenzgeld kann daher immer nur für zurückliegende Zeiten als einmalige Leistung gezahlt werden.

    Ein Insolvenzereignis im Sinne des Insolvenzgeldes liegt vor, wenn aufgrund eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Arbeitgebers

    • das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
    • der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird.

    Diese Entscheidung trifft das zuständige Insolvenzgericht. Wurde kein Insolvenzantrag gestellt, kann die Agentur für Arbeit für das Insolvenzgeld ein Insolvenzereignis wegen vollständiger Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit festsetzen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Insolvenzgeld - Antrag

      Formular für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    • Insolvenzgeld - Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung

      Formular zur Vorfinanzierung der Arbeitsentgeltansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

    • Insolvenzgeld - Antrag Dritte

      Formular, falls Ansprüche Dritter bestehen

    • Insolvenzgeld - Ausfüllhinweise

      Erläuterungen und Hilfe für die Insolvenzgeldbescheinigung

    • Insolvenzgeld - Bescheinigung

      Vom Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter auszufüllendes Formular

    • Insolvenzgeld - Merkblatt

      Informationen zu den Voraussetzungen für Insolvenzgeld

    • Insolvenzgeld - Online
    • Insolvenzgeld - Zusatzblatt Familienangehörige

      Formular für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    • Insolvenzgeld - Zusatzblatt Gesellschafter

      Formular für Gesellschafter sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

    • Insolzvenzgeld - Antrag auf Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge

      Formular zur Zahlung von Pflichtbeiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung

       

    Zuständige Stelle

    die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat

    Tipp: Den Antrag nehmen auch alle anderen Agenturen für Arbeit und sonstigen Sozialleistungsträger, sowie alle Gemeinden entgegen. Personen, die sich im Ausland aufhalten, können den Antrag auch bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland abgeben.

    Agentur für Arbeit Emmendingen [Agentur für Arbeit Freiburg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Liegt ein Insolvenzereignis vor, können nur Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und sogenannte Dritte Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Die Ansprüche Dritter können sich zum Beispiel aus Unterhaltsansprüchen oder Ansprüchen wegen vorgeleistetem Arbeitslosengeld II ergeben.

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzereignis) haben Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Bitte beachten Sie,

    • dass es sich hierbei um den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes handeln muss (der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Insolvenzgericht gilt insofern noch nicht als Insolvenzereignis),
    • dass ein Insolvenzereignis nicht vorliegt, wenn
    • der Insolvenzantrag durch das Insolvenzgericht zurückgewiesen wurde (z. B. bei unzulässigen Insolvenzanträgen oder weil Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht festgestellt werden kann) oder
    • der Insolvenzantrag vom Antragsteller zurückgezogen wird (z. B. bei Eigenantrag des Arbeitgebers oder falls die Forderung des Gläubigers befriedigt wurde).

    Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichgestellt sind

    • die Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse und
    • die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist und mangels Masse offensichtlich auch kein Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Die Betriebstätigkeit ist vollständig beendet, wenn dauerhaft keine dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten mehr ausgeübt werden (z. B. Schließung des Betriebes). Die Feststellung hierüber trifft die zuständige Agentur für Arbeit.

    Auch ausländische Insolvenzereignisse können einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen.

    Verfahrensablauf

    Insolvenzgeld müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet. Ansprüche von Dritten auf Insolvenzgeld müssen auch beantragt werden.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw. nach dem gleichgestellten Ereignis) stellen. Haben Sie die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt, die Sie nicht zu vertreten haben, so wird das Insolvenzgeld gewährt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses gestellt worden ist. Falls sich die Antragstellung um mehr als zwei Monate seit dem frühesten Insolvenzereignis verzögert hat, legen Sie bitte die Gründe für die Verzögerung auf einem gesonderten Blatt ausführlich dar und geben dabei insbesondere an,

    • wann und wodurch Sie von dem Insolvenzereignis Kenntnis erlangt haben und
    • was Sie bis zu diesem Zeitpunkt unternommen haben, um Ihre Ansprüche auf Arbeitsentgelt durchzusetzen.

    Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Entscheidung des Insolvenzgerichtes oder den Tag festzustellen, an dem der Betrieb seine Tätigkeit vollständig beendet hat, sollten Sie vorsorglich (zur Fristwahrung gegebenenfalls auch mündlich oder elefonisch) bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Sie erhalten von dort ein Antragsformular, auf dem der Tag der Antragstellung vermerkt ist. Auf diese Weise vermeiden Sie es, die Ausschlussfrist zu versäumen.

    Erforderliche Unterlagen

    Informationen finden Sie im Antragsformular oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Seiten der Bundesagentur für Arbeit

    Rechtsgrundlage

    • §§ 165-172 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Insolvenzgeld)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 20.03.2018 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

    Impressum | Datenschutzerklärung

    Copyright © 2023. All Rights Reserved.