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Fahreignungsregister - Auskunft beantragen

    Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:

    • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
    • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
    • Fahrverbote
    • Fahrerlaubnisentziehungen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

    von:

    • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
    • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
    • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

    Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.

    Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

    Onlineantrag und Formulare

    • Punkteauskunft Fahreignungsregister
    • Punkteauskunft Fahreignungsregister

    Zuständige Stelle

    das Kraftfahrt-Bundesamt

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Online:
      • Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
      • halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
      • Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
    • Per Post:
      • Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
      • Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
      • dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
      • Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
      • Sie erhalten die Auskunft dann per Post
    • vor Ort im KBA:
      • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
    • Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
    • vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • bei Online Auskunft: sofort
    • bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen

    Vertiefende Informationen

    Seiten des Kraftfahrtbundesamtes

    Rechtsgrundlage

    § 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.08.2018 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

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    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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