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Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

 Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Zuständige Stelle

 die Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • Ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular herunter. 
  • Füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Erläuterungen helfen Ihnen.
  • Speichern Sie das Formular.
  • Öffnen Sie eine E-Mail, hängen Sie das Formular als Datei an diese E-Mail und schicken Sie die E-mail an anlagenregister@bnetza.de.
  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese ebenfalls mit dem Formular.

Fristen

 drei Wochen nach Inbetriebnahme

Vertiefende Informationen

  •  Anlagenregister

Rechtsgrundlage

  • § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG 2014) (Anlagenregister)
  • Anlagenregisterverordnung (AnlRegVO)

Freigabevermerk

 Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 14.12.2015 freigegeben.

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