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Bildungsangebote und Weiterbildungsanbieter - Zulassung beantragen

    Wollen Sie Bildungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen anbieten? Dann müssen Sie bei einer fachkundigen Stelle eine Zulassung beantragen. Diese ist sowohl für Sie als Weiterbildungsanbieter als auch für die Bildungsangebote notwendig.

    Hinweis: Wie lange Ihre Maßnahmen zugelassen werden, richtet sich nach den voraussichtlichen Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Üblich ist eine Befristung auf längstens drei Jahre. Sofern sich die Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht wesentlich auf die Maßnahme auswirkt, ist eine Befristung der Zulassung auf längstens fünf Jahre möglich.

    Tipp: Weitere Informationen für Bildungsanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

    Zuständige Stelle

    eine der anerkannten fachkundigen Stellen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Als Weiterbildungsanbieter müssen Sie

    • die für die Weiterbildungsmaßnahmen erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen,
    • durch eigene Vermittlungsbemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden unterstützen können,
    • geeignete Leiterinnen und Leiter sowie Lehrkräfte beschäftigen und
    • ein System zur Sicherung der Qualität Ihres Angebotes anwenden.

    Anforderungen an Ihre Weiterbildungsangebote:

    • Lehrgangsziele, Dauer und Inhalte müssen auf die Lernvoraussetzungen und das Bildungsziel der Zielgruppe hin geplant sein.
    • Die räumliche, personelle und technische Ausstattung muss die Umsetzung der Lernziele gewährleisten.
    • Die Teilnehmenden müssen durch den Vertragsabschluss angemessene Bedingungen erhalten (z.B. Rücktritts- und Kündigungsrechte).
    • Die Maßnahmen müssen in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein, um eine Eingliederung der Teilnehmenden sicherzustellen.
    • Die Lehrorganisation muss auf einen erfolgreichen Abschluss aller Teilnehmenden hinwirken.
    • Die Maßnahmen müssen einen Abschluss oder einen Teilabschluss zum Ziel haben.
    • Über den erreichten Abschluss und den vermittelten Lehrstoff muss ein Zeugnis ausgestellt werden.
    • Die Kostensätze müssen wirtschaftlich und sparsam sein und sachgerecht ermittelt werden.
    • Die Dauer der Maßnahmen muss auf den notwendigen Umfang begrenzt sein.
    • Je nach Erfordernis müssen auch praktische Lernphasen integriert sein.

    Verfahrensablauf

    Sie können selbst wählen, von welcher fachkundigen Stelle Sie das Zertifizierungsverfahren durchführen lassen wollen.

    Vor Beginn des Prüfverfahrens schließen Sie mit dieser einen Vertrag ab, in dem Sie zusammen die genauen Bedingungen des Verfahrens festlegen. Das sind beispielsweise die erforderliche Unterlagen, Beginn und Dauer des Verfahrens und die Kosten. Klären Sie auch direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Angaben und Nachweise Ihr Antrag enthalten muss.

    Üblicherweise trifft die fachkundige Stelle eine Auswahl aus Ihrem Weiterbildungsangebot und überprüft und bewertet diese Weiterbildungsmaßnahmen stellvertretend für Ihr Gesamtangebot. Sie entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Prüfung des Angebots. Gibt Sie dem Antrag statt, erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde.

    Einmal jährlich wird die fachkundige Stelle Ihr System zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung überprüfen. Änderungen Ihres Angebots müssen Sie der fachkundigen Stelle sofort mitteilen.

    Erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Kosten für die Zertifizierung entstehen.

    Bearbeitungsdauer

    Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, mit welcher Bearbeitungsdauer Sie rechnen müssen.

    Rechtsgrundlage

    § 179 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Zulassung von Trägern und Maßnahmen)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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