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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

Zuständige Stelle

die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Gemeinde Sexau

Persönlicher Kontakt

Michael Goby

Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-10
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgoby@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 5
Werner Gerber

Leiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-12
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgerber@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Bau- und Hauptamt

Iris Holderer

Standesbeamtin und Sekretariat Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-11
Fax07641 / 9268-68
E-Mailholderer@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben

Standesamt und Sekretariat

Jochen Klausmann

Leiter Rechnungsamt

Telefon07641 / 9268-15
Fax07641 / 9268-68
E-Mailklausmann@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Rechnungsamt

Martin Blust

Kassenverwalter

Telefon07641 / 9268-16
Fax07641 / 9268-68
E-Mailblust@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 11
Armin Ganter

Mitarbeiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-13
Fax07641 / 9268-68
E-Mailganter@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 8
Lena Bergmann

Sachbearbeiterin Kinderbetreuungsangebote / Bürgerservice

Telefon07641 9268 20
Fax07641 9268 68
E-Mailbergmann@sexau.de
Raum 3
Ute Gräßlin

Leiterin Tourist-Info

Telefon07641 / 9268-18
Fax07641 / 9268-68
E-Mailtouristinfo@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 4
Aufgaben

Tourist-Info/Grundbuchamt

Andrea Heugel

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailheugel@sexau.de
Raum 2
Bettina Münz

Mitarbeiterin Hauptamt

Telefon07641 9268 21
Fax07641 / 9268-68
E-Mailmuenz@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 3
Sabine Kern

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailkern@sexau.de
Raum 2

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist formlos oder schriftlich möglich. Auch eine betreuende oder vertretende Person kann den Antrag stellen.

Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
  • Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Freigabevermerk

Stand: 23.11.2020

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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