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Auf Kartellrechtsverstöße hinweisen

    Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

    Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Zuständige Stelle

    das Bundeskartellamt

    Bundeskartellamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
      • Online-Formular,
      • Brief (per Post),
      • Telefon oder
      • E-Mail
    • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
    • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.   

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

    Vertiefende Informationen

    • Hinweise auf der Internetseite des Bundeskartellamts
    • Broschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“ (PDF)

    Rechtsgrundlage

    § 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

    Freigabevermerk

    Stand: 18.08.2020

    Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

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