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Lärmaktionsplan

Lärm gezielt reduzieren – Handlungsansätze & Maßnahmen vor Ort

Lärm gezielt reduzieren – Handlungsansätze & Maßnahmen vor Ort

Ansprechpartner

Bauamt - Werner Gerber

Telefonnummer: 07641 926812
E-Mail schreiben

Lärmsanierung an Landesstraßen (Schallschutzfenster u. Schalldämmlüfter) Denzlinger-, Waldkircher-, Emmendinger Straße, Lörchstraße, Dorfstraße

Auch nach Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen an den o.g. Straßen besteht weiterhin für die Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit,  Zuschussanträge für Lärmschutzfenster oder Schalldämmlüfter beim Straßenbaulastträger (Regierungspräsidium Freiburg) einzureichen und prüfen zu lassen. Lärmsanierungsmaßnahmen werden in der Regel nur an Gebäuden durchgeführt, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (01.01.1974) errichtet wurden oder die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der vor diesem Zeitpunkt rechtskräftig wurde. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung die nach haushaltsrechtlichen Regelungen gewährt wird. Auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.

Damit Zuschüsse für Maßnahmen gewährt werden können, müssen bestimmte Lärmwerte, die sogenannten Auslösewerte, überschritten werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Aufwendungen für bauliche schallschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 75 % der Kosten gewährt.

Die Gemeinde Sexau hat vor Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen entsprechende Berechnungen durchführen lassen, die eine erste Einschätzung über eine Betroffenheit geben.

Die Gemeinde wird Antragstellungen unterstützen und koordinieren. Wer Interesse am Einbau von Schallschutzfenstern und/oder Schalldämmlüfter hat, kann sich beim Bauamt der Gemeinde melden oder sich weiter informieren. 

Der Gemeinderat hat am 13.06.2024 den vereinfachten Lärmaktionsplan der 4. Stufe beschlossen.